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Senat

Der Senat gehört neben dem Rektorat und dem Universitätsrat zu den obersten Leitungsorganen der Universität. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Erlassung der Satzung, die Genehmigung von Curricula, die Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren sowie Entscheidungen in Studienangelegenheiten in zweiter Instanz. Der Senat besteht aus 26 Mitgliedern und setzt sich aus allen Gruppen von Universitätsangehörigen (Universitätsprofessorinnen/ Universitätsprofessoren, Angehörigen des Mittelbaus und des allgemeinen Universitätspersonals sowie Studierenden) zusammen. Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre.

Der Senat der Universität Graz bekundet Solidarität mit der Ukraine und schließt sich der Erklärung der Österreichischen Hochschulkonferenz an.

Link zur Erklärung der Österreichischen Hochschulkonferenz:

Ukraine: Hochschulkonferenz verabschiedet gemeinsame Solidaritätserklärung (bmbwf.gv.at)

Kontakt

Büro des Senats
Halbärthgasse 2 - 4
Telefon:+43 (0)316 380 - 1031
Fax:+43 (0)316 380 - 9002

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