Senat der Universität Graz
Der Senat gehört neben dem Rektorat und dem Universitätsrat zu den obersten Leitungsorganen der Universität. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Erlassung der Satzung, die Genehmigung von Curricula, die Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren sowie die Abgabe von Gutachten in Beschwerdevorentscheidungsverfahren bei Beschwerden in Studienangelegenheiten. Der Senat besteht aus 26 Mitgliedern und setzt sich aus allen Gruppen von Universitätsangehörigen (Universitätsprofessor:innen, Universitätsdozent:innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Forschungs- und Lehrbetrieb und des allgemeinen Universitätspersonals sowie Studierenden) zusammen. Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre.